Politisch

Über den Kampf gegen Kernkraft in die Politik

Für mich war klar, dass ich zu den GRÜNEN will, als ich das erste Mal vor dem riesigem Klotz des Kernkraftwerks in Krümmel stand. Das Klima und die Frage der Gerechtigkeit stand dabei für mich immer im Zentrum. 

2010 gründete ich erst eine Grüne Jugend in meiner Heimatstadt Geesthacht, um gegen das AKW und die NPD zu mobilisieren. Wenige Monate später war ich dann auch Mitglied bei den GRÜNEN.

Meine erste parlamentarische Station war dann der Kreistag im Kreis Herzogtum-Lauenburg. Mein erster eigener Antrag: Schwimmunterricht für alle ermöglichen. Die NPD nahm ich zwar wahr, sie spielte in diesem Parlament aber einfach keine Rolle.

Von der Hamburger Kommunalpolitik bis in den Landesvorstand

In Hamburg machte ich dann weiter Kommunalpolitik und wurde Abgeordnete der Bezirksversammlung in Eimsbüttel. Der Jugendhilfeausschuss war hier mein Bereich. Gerechtigkeit, auch im Bezirk. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit stärken. 

Parallel wurde ich Beisitzerin im Landesvorstand der GRÜNEN Hamburg und eine wirklich spannende Zeit stand bevor: Wir organisierten den Bürgerschaftswahlkampf 2020 und schrieben das erste Regierungsprogramm mit einem klaren Anspruch: Wir wollten die erste Bürgermeisterin stellen. 

In der Bürgerschaft

Mit meiner Wahl auf die grüne Landesliste gelang mir im Februar 2020 der Einzug in die Hamburgische Bürgerschaft. Als Sprecherin für Wissenschaft und Hochschule, außerschulische Bildung und für Strategien gegen Rechtsextremismus sowie als Vorsitzende des Schulausschusses bin ich hier aktiv. 

Ich bin Mitglied in den folgenden Ausschüssen

  • Schulausschuss (Vorsitzende)
  • Wissenschaftsausschuss (ständige Vertretung)
  • Innenausschuss (ständige Vertretung)
  • Kontrollausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes
  • Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein (ständige Vertretung)
  • Kommission nach Art. 10 GG
  • Kontrollgremium nach dem Gesetz zur Umsetzung von Art. 13 VI GG